Präventiv gegen Gewalt – Anna Maierl stellt die Istanbul-Konvention vor

Am 27.09.2023 waren wir, das Team der Bonveno-Wohnanlage Nord, bei einem Vortrag über die Istanbul-Konvention, welche seit 2018 ein in Deutschland geltendes Recht ist.

Koordinationsstelle bei der Stadt Göttingen

Anhand einer Präsentation erklärte uns Anna Maierl (Koordinatorin Istanbul-Konvention bei der Stadt Göttingen), was das Übereinkommen beinhaltet.
Die Stelle von Anna Maierl dient vor allem der Überprüfung der kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention. Außerdem stellt sie eine Ansprechpartnerin für Fachstellen, Hilfsdienste, Behörden und andere Akteure dar, sorgt für eine Stärkung der Präventionsarbeit und betreibt zudem Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit.   

Inhalte der Istanbul-Konvention

Ziel der Istanbul-Konvention ist die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, sowie häuslicher Gewalt. Der Begriff „Gewalt“ umfasst hier körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Formen von Gewalt. Der Begriff „häusliche Gewalt“ bezieht sich auf jegliche Gewalt innerhalb einer Familie oder eines Haushalts, sowie Gewalt durch ehemalige oder aktuelle Beziehungspartner*innen, unabhängig davon, ob diese den gleichen Wohnsitz wie das Opfer haben.
Die Istanbul-Konvention ist durch drei Säulen gestützt, nämlich Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung. Dank der drei Säulen kann eingeteilt werden, was geschehen muss, um geschlechtsspezifische Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.  

Die Situation in Deutschland

Die Realität sieht so aus:

  • Jede 3. Frau, die in Deutschland lebt, erlebt mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierte oder körperliche Gewalt.         
  • Jede 4. Frau, die in Deutschland lebt, erlebt durch frühere oder aktuelle Partner*innen Gewalt.
  • Jeden 3. Tag stirbt in Deutschland eine Frau an Gewalt durch eine*n frühere*n oder aktuelle*n Partner*in.

Die Dunkelziffern sind wahrscheinlich viel höher, die Tendenz steigend.                                 

Das Problem geschlechtsspezifischer Gewalt kann und darf nicht länger aufgeschoben werden. Diese Gewalt kann nur unterbunden werden, wenn wir alle zusammen dagegen vorgehen. Es ist Zeit zu handeln!

 

Der Gesetzestext der Istanbul-Konvention ist online verfügbar auf der Internetseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Bild: BMFSFJ).

Weitere Informationen zur Istanbul-Konvention finden Sie auf der Website des Gleichstellungsbüros der Stadt Göttingen.